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Gründung des Vereins:
Der eigentliche Gründungstag ist der 10. März 1936
Aufgabe des Vereins:
Jährlich wird ein fasnächtliches Programm ausgearbeitet. Dabei wird dem Güdeldienstag (Dienstag vor Aschermittwoch) grösste Bedeutung beigemessen. Es ist der Staatsfeiertag von Addis-a-Seeba. Dabei gilt die Durchführung der Kinderbescherung als erste Pflicht. Seit einigen Jahren werden an diesem Tag auch unsere Seniorinnen und Senioren ab 70 Jahren sowie die aus Seewen stammenden Patienten im Spital Schwyz beschenkt. Im weitern führen die Negusgesellschaft die Reichsversammlung durch, welche der GV entspricht, aber einem Unterhaltungsabend gleichkommt, da dieser Anlass öffentlich ist. Die Organisation und Durchführung des Kinder- und Seniorenballes, sowie der Besuch beim Ball der Behinderten in der Stiftung BSZ gehören in den fasnächtlichen Terminkalender. Weiter fahren wir mit den beiden Staatskarossen an auswärtigen Umzügen mit und verteilen dabei bis zu 1000 kg Orangen. Seit dem Jahr 2002 organisieren wir am Samstagabend vor dem Aschermittwoch eine Abendrott. und betreiben an 3-4 verschiedenen Wochenendtagen eine Vereins-Bar (Negus-Express) in einem Restaurant.
Entstehung:
Entstanden ist unsere Fasnachtsgesellschaft nach einer Vorstandssitzung des damaligen Einwohnervereins. Nebst diversen Traktanden galt das Hauptaugenmerk erstmals der Fasnacht. Zitat aus dem Protokoll:
“Im allgemeinen ist man vom Vorstand aus der Ansicht, trotz Krise, einen kleinen Fasnachtsulk durchzuführen. Zwecks Ausarbeitung der Details wird eine Unterkommission bestimmt. Diese erhält die Aufgabe, dem Gesamtvorstand rechtzeitig Vorschläge zu unterbreiten, wonach dann die näheren Chargen verteilt würden“
So wurde der Verein geboren. Der Name Negusgesellschaft, Addis-a-Seeba, ähnlich der äthiopischen Hauptstadt Addis a Beba, entstand damals aus Sympathie für den unterdrückten und letzten Herrscher Abessiniens, dem Negus Negesti, König der Könige, Haile Selassie I.. So sind auch diverse Bezeichnungen und die Namen der Ras Mitglieder entstanden.
Aus den Statuten:
Die Negusgesellschaft von Addis-a-Seeba bezweckt die Förderung und Belebung
der Fasnachtstraditionen in Addis-a-Seeba (Seewen). Diesem Zwecke dienen:
- Pflege der neguanischen Traditionen
- Durchführung oder Förderung von Fasnachtsveranstaltungen
- Erhaltung der seebanischen Urgestalten "Seefax" und "Zünggelähu"
- Koordination mit den Fasnachtsvereinen von Addis-a-Seeba
Die Neguanische Staatsbürgerschaft:
Neguanerin und Neguaner (Mitglied) kann jede Person werden, welche die von der Reichsversammlung festgesetzte Staatssteuer (Jahresbeitrag) entrichtet hat oder an neguanischen Sammelaktionen einen Obolus (Beitrag) leisten. Quittungen gelten als Staatsbürgerausweis.
Weiter Infos über den Verein bitte nebenan die entsprechende Rubrik wählen.
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